Wertgutachten

Fundiert und detailiert

Nach in der Betriebswirtschaftslehre allgemein herrschender Meinung bestimmt sich der Wert eines Unternehmens aus den voraussichtlich zukünftig erzielbaren Erträgen. Allerdings gibt es nach wie vor keine einheitliche Vorgehensweise bei der praktischen Anwendung dieses Grundsatzes in der Unternehmensbewertung.

Bei der Erstellung unserer Wertschätzungen orientieren wir uns an den „Grundsätzen zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW): „Der Wert eines Unternehmens bestimmt sich unter der Voraussetzung ausschließlich finanzieller Ziele durch den Barwert der mit dem Eigentum an dem Unternehmen verbundenen Nettozuflüsse an die Unternehmenseigner … Demnach wird der Wert des Unternehmens allein aus seiner Eigenschaft abgeleitet, finanzielle Überschüsse für die Unternehmenseigner zu erwirtschaften.“[1]

Am Markt für Arzt- und Zahnarztpraxen wird in der Regel der Gesamtwert der Praxis als Summe aus materiellem Wert und immateriellem Wert ermittelt. Dem passen wir auch unsere Vorgehensweise an. Auch nach den IDW-Standards ist es möglich, einen immateriellen Wert unabhängig vom materiellen Vermögen zu ermitteln.[2] Der maßgebliche Wertbestimmungsfaktor bleibt in der von uns gewählten Vorgehensweise der zukünftige Ertrag der Praxis.

Den Goodwill schätzen wir als Summe der zukünftigen Erträge des zu bewertenden Unternehmens in einem bestimmten Zeitraum. Die Übernahme des Goodwills bedeutet, eine Chance – keine Garantie – zur dauerhaften Übernahme der Kundenbindungen zu bekommen. Diese verflüchtigt sich in dem Zeitraum der Ertragsvorschau – sie wurde entweder realisiert oder nicht genutzt.

Unsere Musterbewertungen finden Sie unter „Weitere Informationen“.

 


[1] „IDW-Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S1)“. Stand 18.10.2005. IDW-Verlag, Düsseldorf.

[2] IDW-Standard S 5: Grundsätze zur Bewertung immaterieller Vermögenswerte.

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